Ein Kfz-Sachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der den Zustand und den Wert eines Fahrzeugs objektiv bewertet. Nach einem Unfall dokumentiert er alle Schäden, kalkuliert die Reparaturkosten und erstellt ein rechtssicheres Gutachten, das als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung dient.
Wann brauche ich ein Kfz-Gutachten?
Ein Gutachten ist empfehlenswert bei unverschuldeten Unfällen mit Schäden über der Bagatellgrenze (ca. 750 €), beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs, bei Leasingrückgaben, für Versicherungseinstufungen, bei Erbschaft oder Scheidung sowie bei technischen Streitfällen.
Welche Fahrzeuge begutachten Sie?
Wir begutachten alle Fahrzeugarten: PKW, SUV, Transporter, LKW, Motorräder, Roller, Oldtimer, Youngtimer, Wohnmobile, Quads und Sonderfahrzeuge aller Marken und Baujahre.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Unser Büro befindet sich in Köln (Damiansweg 51, 50765 Köln). Wir bieten einen kostenlosen Vor-Ort-Service in Köln und Umgebung an — ob bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an der Unfallstelle.
Kann ich das Gutachten digital erhalten?
Ja, wir liefern Ihr Gutachten wahlweise per E-Mail, per WhatsApp oder als gedrucktes Exemplar — ganz nach Ihrem Wunsch.
Sind Ihre Gutachten gerichtsfest?
Ja, alle unsere Gutachten werden nach den geltenden Standards erstellt und sind von Gerichten, Versicherungen und Anwälten vollständig anerkannt.
Unfallgutachten5 Fragen
Was beinhaltet ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten umfasst die detaillierte Dokumentation aller Schäden mit Fotos, die Kalkulation der Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die merkantile Wertminderung sowie die voraussichtliche Reparaturdauer für die Nutzungsausfallentschädigung.
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Ab der Bagatellgrenze von ca. 750 € haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten. Bei kleineren Schäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Bei einem Totalschaden ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert (was ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde) und den Restwert (was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist). Die Differenz steht Ihnen als Entschädigung zu.
Kann die Versicherung mein Gutachten ablehnen?
Nein. Sie haben das gesetzliche Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung muss Ihr unabhängiges Gutachten als Regulierungsgrundlage akzeptieren.
Was ist eine Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur. Ein repariertes Unfallfahrzeug erzielt auf dem Markt einen geringeren Preis als ein unfallfreies. Dieser Betrag steht Ihnen als Entschädigung zu.
Kosten & Bezahlung5 Fragen
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie zu 100% kostenlos — die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Für Wertgutachten und andere Leistungen kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Muss ich das Gutachten vorfinanzieren?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
Wer bezahlt den Gutachter bei einem verschuldeten Unfall?
Bei einem selbst verschuldeten Unfall tragen Sie die Gutachterkosten selbst — es sei denn, Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt diese. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Zieht die Versicherung die Mehrwertsteuer ab?
Ja, bei einer fiktiven Abrechnung (wenn Sie nicht reparieren lassen) wird nur der Nettobetrag ausgezahlt. Die MwSt. erhalten Sie erst, wenn Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen und die Rechnung vorlegen.
Wann bekomme ich mein Geld von der Versicherung?
Das variiert je nach Fall. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von 2–4 Wochen nach Einreichung des Gutachtens. Bei ausländischen Versicherungen kann es 2–3 Monate dauern. Wir bleiben in jedem Fall an Ihrer Seite.
Ablauf & Dauer5 Fragen
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Sie kontaktieren uns, wir vereinbaren einen Termin (in der Regel noch am selben Tag). Unser Sachverständiger kommt zu Ihnen, erfasst alle Schäden in ca. 20–30 Minuten und erstellt das Gutachten. Sie erhalten es innerhalb von 24–48 Stunden.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Im Raum Köln in der Regel noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Werktag. Bei Notfällen auch sofort — wir sind 24/7 erreichbar.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung. Express-Service ist ebenfalls möglich.
Wo wird mein Fahrzeug begutachtet?
Am Standort Ihrer Wahl — bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt, auf dem Firmengelände oder an der Unfallstelle. Unser Vor-Ort-Service ist kostenlos.
Muss mein Fahrzeug fahrbereit sein?
Nein. Wir kommen auch zu nicht fahrbereiten Fahrzeugen — ob abgeschleppt in einer Werkstatt, in einer Tiefgarage oder am Straßenrand.
Versicherung5 Fragen
Muss ich meine eigene Versicherung informieren?
Als Geschädigter müssen Sie Ihre eigene Versicherung nicht informieren. Nur als Unfallverursacher besteht eine Meldepflicht gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung.
Die Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken — muss ich das akzeptieren?
Nein. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen schicken oft eigene Gutachter, die tendenziell im Interesse der Versicherung bewerten. Wir empfehlen immer einen unabhängigen Gutachter.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei einer fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten den Nettobetrag laut Gutachten plus Wertminderung. Das Fahrzeug dürfen Sie weiter nutzen.
Die Versicherung kürzt mein Gutachten — was kann ich tun?
Versicherungen kürzen häufig pauschal. Unser Gutachten ist rechtlich bindend. Wir empfehlen in diesem Fall die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht — dessen Kosten ebenfalls die Gegenseite trägt.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen nutzen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Recht & Anwalt4 Fragen
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Besonders bei höheren Schäden oder wenn die Versicherung kürzt, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne.
Können Sie mir einen Anwalt empfehlen?
Ja, wir verfügen über ein breites Netzwerk an erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht in Köln und Umgebung. Wir vermitteln Ihnen gerne einen passenden Anwalt.
Was sind meine Rechte als Geschädigter?
Als Geschädigter haben Sie unter anderem Anspruch auf: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Schmerzensgeld (bei Personenschäden) und eine Unkostenpauschale von ca. 25–30 €.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Wir empfehlen jedoch, schnellstmöglich ein Gutachten erstellen zu lassen, da die Beweissicherung mit der Zeit schwieriger wird.
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