Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Firma Rheinwest Gutachten, insbesondere die Erstellung von Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen und Rechnungsprüfungen. Mit der Beauftragung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
Abweichende Regelungen oder AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von Rheinwest Gutachten schriftlich bestätigt.
Rheinwest Gutachten erbringt Sachverständigenleistungen im Bereich der Kraftfahrzeugbewertung. Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens oder einer fachlichen Prüfung durch einen qualifizierten Sachverständigen.
Die Erstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Basis der zum Begutachtungszeitpunkt vorliegenden Tatsachen.
Die Gutachtenerstellung erfolgt zeitnah nach Beauftragung und ggf. Besichtigung des Fahrzeugs. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Beurteilung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
Verzögerungen, die durch fehlende Unterlagen oder unvollständige Angaben entstehen, gehen nicht zu Lasten des Sachverständigenbüros.
Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der beauftragten Leistung. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honorarsätze gemäß JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
Rheinwest Gutachten haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder durch fehlerhafte Angaben des Kunden entstandene Fehler im Gutachten.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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