Der Versicherer überweist den Schadensbetrag auf Basis Ihres Gutachtens. Bei Schwierigkeiten bleiben wir an Ihrer Seite — bis Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung aller Schäden durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Unser Gutachten ist die rechtliche Grundlage für die Auszahlung.
In der Regel erfolgt die Überweisung innerhalb von 2–4 Wochen nach Einreichung des Gutachtens. Sollte die Versicherung kürzen oder verzögern, unterstützen wir Sie aktiv — bei Bedarf gemeinsam mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf alle folgenden Positionen.
Komplette Kosten der Instandsetzung laut Gutachten — Arbeitslohn, Ersatzteile, Lackierung und Nebenkosten.
Der merkantile Minderwert — auch nach perfekter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert.
Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug — als Nutzungsausfallpauschale (25–175 €/Tag) oder Mietwagenkosten.
Kosten für das Abschleppen vom Unfallort zur Werkstatt oder nach Hause — in voller Höhe.
Kosten für den unabhängigen Sachverständigen und den Fachanwalt — werden vollständig von der Gegenseite getragen.
Pauschale für Porto, Telefon und Aufwand — ca. 25–30 € ohne Nachweis erstattungsfähig.
Sie entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder sich das Geld auszahlen lassen.
Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren und reichen die Werkstattrechnung bei der Versicherung ein.
Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Diese Taktiken nutzen Versicherungen häufig — und wie Sie dagegen vorgehen.
Versicherungen kürzen Gutachtenbeträge oft pauschal um 10–30%. Das müssen Sie nicht akzeptieren — unser Gutachten ist rechtlich bindend.
Die Versicherung verweist auf eine Partnerwerkstatt mit niedrigeren Stundensätzen. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl.
Die Gegenseite lehnt die merkantile Wertminderung ab oder setzt sie deutlich niedriger an. Unser Gutachten dokumentiert den korrekten Betrag.
Die Bearbeitung wird bewusst in die Länge gezogen. Ein Fachanwalt kann den Druck erhöhen — dessen Kosten trägt ebenfalls die Gegenseite.
Der typische Ablauf von der Gutachteneinreichung bis zum Geldeingang.
Wir senden Ihr Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung — Sie müssen nichts tun.
Die Versicherung prüft das Gutachten — in der Regel 1–2 Wochen Bearbeitungszeit.
Der Schadensbetrag wird auf Ihr Konto überwiesen — komplett oder in Teilbeträgen.
Kürzt die Versicherung, schalten wir einen Fachanwalt ein — Kosten trägt die Gegenseite.
Kostenlos, unabhängig und mit vollem Einsatz für Ihre Erstattung.