Damiansweg 51, 50765 Köln

Ihr Geld nach dem Unfall — so läuft die Erstattung

Der Versicherer überweist den Schadensbetrag auf Basis Ihres Gutachtens. Bei Schwierigkeiten bleiben wir an Ihrer Seite — bis Sie erhalten, was Ihnen zusteht.

Gutachten anfragen 0172 85 70 016

Von der Meldung bis zum Geldeingang

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung aller Schäden durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Unser Gutachten ist die rechtliche Grundlage für die Auszahlung.

In der Regel erfolgt die Überweisung innerhalb von 2–4 Wochen nach Einreichung des Gutachtens. Sollte die Versicherung kürzen oder verzögern, unterstützen wir Sie aktiv — bei Bedarf gemeinsam mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Schadensregulierung

Was Ihnen nach einem Unfall zusteht

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf alle folgenden Positionen.

Reparaturkosten

Komplette Kosten der Instandsetzung laut Gutachten — Arbeitslohn, Ersatzteile, Lackierung und Nebenkosten.

Wertminderung

Der merkantile Minderwert — auch nach perfekter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert.

Nutzungsausfall

Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug — als Nutzungsausfallpauschale (25–175 €/Tag) oder Mietwagenkosten.

Abschleppkosten

Kosten für das Abschleppen vom Unfallort zur Werkstatt oder nach Hause — in voller Höhe.

Gutachter- & Anwaltskosten

Kosten für den unabhängigen Sachverständigen und den Fachanwalt — werden vollständig von der Gegenseite getragen.

Unkostenpauschale

Pauschale für Porto, Telefon und Aufwand — ca. 25–30 € ohne Nachweis erstattungsfähig.

Zwei Wege zur Erstattung

Sie entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder sich das Geld auszahlen lassen.

Option A

Konkrete Abrechnung

Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren und reichen die Werkstattrechnung bei der Versicherung ein.

  • Reparaturkosten brutto (inkl. MwSt.)
  • Wertminderung zusätzlich
  • Nutzungsausfall / Mietwagen
  • Freie Werkstattwahl
Option B

Fiktive Abrechnung

Sie lassen sich die Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen.

  • Reparaturkosten netto (ohne MwSt.)
  • Wertminderung zusätzlich
  • Nutzungsausfall möglich
  • Fahrzeug weiter nutzen

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Diese Taktiken nutzen Versicherungen häufig — und wie Sie dagegen vorgehen.

Pauschale Kürzungen

Versicherungen kürzen Gutachtenbeträge oft pauschal um 10–30%. Das müssen Sie nicht akzeptieren — unser Gutachten ist rechtlich bindend.

Verweis auf günstigere Werkstatt

Die Versicherung verweist auf eine Partnerwerkstatt mit niedrigeren Stundensätzen. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl.

Wertminderung ablehnen

Die Gegenseite lehnt die merkantile Wertminderung ab oder setzt sie deutlich niedriger an. Unser Gutachten dokumentiert den korrekten Betrag.

Verzögerungstaktik

Die Bearbeitung wird bewusst in die Länge gezogen. Ein Fachanwalt kann den Druck erhöhen — dessen Kosten trägt ebenfalls die Gegenseite.

So kommt Ihr Geld zu Ihnen

Der typische Ablauf von der Gutachteneinreichung bis zum Geldeingang.

STEP 01

Gutachten einreichen

Wir senden Ihr Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung — Sie müssen nichts tun.

STEP 02

Versicherung prüft

Die Versicherung prüft das Gutachten — in der Regel 1–2 Wochen Bearbeitungszeit.

STEP 03

Auszahlung

Der Schadensbetrag wird auf Ihr Konto überwiesen — komplett oder in Teilbeträgen.

STEP 04

Bei Problemen: Anwalt

Kürzt die Versicherung, schalten wir einen Fachanwalt ein — Kosten trägt die Gegenseite.

Häufige Fragen zur Auszahlung

Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?

In der Regel 2–4 Wochen nach Einreichung des Gutachtens. Bei ausländischen Versicherungen kann es 2–3 Monate dauern. Wir bleiben in jedem Fall an Ihrer Seite.

Was ist der Unterschied zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung?

Bei der konkreten Abrechnung reichen Sie die Werkstattrechnung ein und erhalten den Bruttobetrag. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Nettobetrag auszahlen, ohne zu reparieren. Beide Varianten sind zulässig.

Die Versicherung hat mein Gutachten gekürzt — was tun?

Das ist leider üblich. Akzeptieren Sie die Kürzung nicht vorschnell. Wir empfehlen die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht — dessen Kosten ebenfalls die Gegenseite trägt. Unser Gutachten ist die rechtliche Grundlage.

Muss ich das Gutachten vorfinanzieren?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Wir empfehlen jedoch, schnellstmöglich zu handeln.

Brauche ich einen Anwalt für die Schadensregulierung?

Nicht immer, aber bei höheren Schäden oder wenn die Versicherung kürzt, ist ein Fachanwalt empfehlenswert. Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die Gegenseite die Anwaltskosten. Wir vermitteln gerne.

Unfall gehabt? Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Kostenlos, unabhängig und mit vollem Einsatz für Ihre Erstattung.

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