Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Kfz-Sachverständigenleistungen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rheinwest Gutachten, Kfz-Sachverständigenbüro, A. Yurtman, Damiansweg 51, 50765 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Kfz-Sachverständigenleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung von Kfz-Gutachten und verwandten Sachverständigenleistungen, insbesondere:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website oder per WhatsApp erfolgen.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann dies zu Verzögerungen oder einer eingeschränkten Aussagekraft des Gutachtens führen. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus resultierende Nachteile.
Unverschuldete Unfälle (Haftpflichtschäden): Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Der Auftraggeber tritt seinen Erstattungsanspruch gegen die gegnerische Versicherung in Höhe der Gutachterkosten an den Auftragnehmer ab.
Sonstige Gutachten: Die Vergütung für Wertgutachten, Leasing-Rückgabe-Prüfungen und andere Leistungen richtet sich nach dem individuellen Angebot. Die Vergütung wird nach Fertigstellung des Gutachtens fällig.
Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Verzug: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).
Der Auftragnehmer erstellt das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der bei der Besichtigung festgestellten Tatsachen und der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 24–48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung. Eine Garantie für bestimmte Lieferzeiten wird nicht übernommen.
Das Gutachten wird dem Auftraggeber in digitaler Form (PDF per E-Mail oder WhatsApp) und auf Wunsch als gedrucktes Exemplar zugestellt.
Das Gutachten und alle darin enthaltenen Texte, Kalkulationen und Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung des Gutachtens für den vereinbarten Zweck (z. B. Schadensregulierung, Verkauf, Versicherung).
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe des Gutachtens an Dritte — über den vereinbarten Zweck hinaus — bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingend gesetzlicher Haftung.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen.
Vor der Besichtigung: Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zum Beginn der Fahrzeugbesichtigung kostenfrei stornieren.
Nach der Besichtigung: Hat die Besichtigung bereits stattgefunden, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Die vereinbarte Vergütung ist in voller Höhe zu entrichten.
Nichterscheinen: Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Besichtigungstermin ohne vorherige Absage (mindestens 24 Stunden vorher), behält sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. zu berechnen.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
Die im Rahmen der Gutachtenerstellung erhobenen Fahrzeug- und Schadensdaten werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben — es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich (z. B. Übermittlung an die Versicherung).
Der Auftragnehmer bewahrt Gutachten und zugehörige Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf (in der Regel 10 Jahre gemäß § 147 AO).
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten DSGVO-konform gelöscht.
Der Auftraggeber kann während der Aufbewahrungsfrist jederzeit eine Kopie seines Gutachtens anfordern.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Gutachten nach den anerkannten Regeln der Kfz-Sachverständigentechnik und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wird.
Beanstandungen am Gutachten sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutachtens, schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Auftragsausführung bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Auskunftspflichten oder die Weitergabe an Dritte, die zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist (z. B. Versicherungen, Anwälte, Gerichte).
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand dieser AGB: März 2026